Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Allen unseren Lieferungen, Leistungen, Vereinbarungen, Angeboten und sonstigen Rechtsverhältnissen liegen ausschließlich nachstehende Allgemeine
Geschäftsbedingungen zugrunde, welche der Auftraggeber hiermit unwiderruflich anerkennt.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie in einem solchen Fall nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen und Ergänzungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, auch wenn wir derartigen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprechen.
Sämtliche technischen Vorgaben, Verglasungsrichtlinien, Grundlagen, Verarbeitungshinweise, etc. finden sich auf unserer Homepage unter www.steindlglas.com und sind dort gesondert abrufbar; diese bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Abweichungen unserer Kunden von diesen technischen Vorgaben übernimmt unser Unternehmen keine Haftung und sind Ansprüche uns gegenüber für seinen solchen Fall gänzlich ausgeschlossen.
Angebot, Vertragsabschluß
Sämtliche Aufträge an uns haben schriftlich zu erfolgen; dies unter genauer Maßangabe, sowie bei Isolierglas unter Angabe der gewünschten Isolierglasmarke und –qualität.
Für Mängel und Fehler (z.B. Zeichenfehler, Maßfehler, Widersprüche, etc.) in den uns von unseren Kunden zur Verfügung gestellten Skizzen, Zeichnungen, Plänen, sonstigen Unterlagen, etc. haftet ausschließlich unser Kunde und sind allfällige Überprüfungs-, Warn- und Hinweispflichten unsererseits zur Gänze ausgeschlossen. Unsere Angebote basieren ausschließlich auf der Leistungsbeschreibung und den
Angaben des Bestellers ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse. Ohne ausdrücklich anderslautenden Auftrag werden von uns statische Berechnungen von Gläsern nicht vorgenommen. Sofern statische Berechnungen gewünscht werden, sind diese gesondert zu beauftragen und von unseren Auftraggebern zu bezahlen. Ohne ausdrücklichen Auftrag schuldet unser Unternehmen auch die Einholung allfälliger behördlicher und sonstiger Genehmigungen nicht.
Bei telefonischen Bestellungen oder Bestellungen auf elektronischem Weg (Email, Fax, etc.) übernehmen wir für Übermittlungsfehler bzw. Mißverständnisse im Zuge der Auftragserteilung keinerlei Haftung.
Sämtliche Angebote unsererseits verstehen sich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Rechtsverbindlich wird die Annahme erteilter Aufträge erst durch das Zustandekommen einer schriftlichen Vereinbarung oder die Versendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung (AB) unsererseits. Bis zum Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit des Vertragsschlusses zwischen unserem Unternehmen und unseren Auftraggebern geltend allfällige Erklärungen, Hinweise, Zusagen, etc. stets gänzlich unverbindlich und unpräjudiziell. Die Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen daraus (insbesondere im Zusammenhang mit allfälligen vorvertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten) ist daher ausgeschlossen.
Ausdrücklich festgehalten wird, dass unsere Angebotspreise und Kalkulationen stets auf Basis der von unseren Kunden angefragten Mengen erstellt werden. Sollten sich diese Mengen ändern, so behält sich unser Unternehmen die Neukalkulation und –berechnung ausdrücklich vor.
An Abbildungen, Plänen, Skizzen, Zeichnungen, technischen Unterlagen, sonstigen Unterlagen und Mustern behalten wir uns ebenso wie an Katalogen, Prospekten, Abbildungen oder dergleichen alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Die genannten Unterlagen sind auf unser Verlangen hin unverzüglich zurückzusenden und darf eine Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder Vorführung nicht ohne unsere Zustimmung erfolgen.
Preise
Unser Preise gelten, wenn nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, frei Haus ohne Verpackung, ohne Versicherung, ohne Roadpricing und ohne Energiekostenzuschlag. Darüber hinaus behalten wir uns – vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen - vor, die am Tag der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen, auch wenn sich diese nach Vertragsabschluß bzw. ausgestellter Auftragsbestätigung ändern.
Allfällige gewährte Nachlässe bzw. Rabatte unsererseits bestehen nur für den Fall fristgerechter Bezahlung durch den Auftraggeber. Im Fall des Zahlungsverzuges des Auftraggebers sind diese Nachlässe hinfällig und ist der in einem solchen Fall nachträglich in Rechnung gestellte (Nachlaß-) Betrag umgehend zur Zahlung fällig.
Lieferung – Lieferfristen – Versand
Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich unsortiert. Wir behalten uns daher vor, das maximal zulässige Höchstgewicht eines Transportgestelles auszunützen.
Sofern der Auftraggeber eine Versicherung abschließen möchte, muss er dies uns gegenüber ausdrücklich schriftlich beauftragen. In einem solchen Fall handeln wir ausschließlich als Vermittler unter Ausschluss jeglicher Verantwortung bzw. Haftung. Sofern die Auslieferung von Gläsern von uns auf Glasgestellen erfolgt, welche nicht im Eigentum unseres Kunden stehen, so ist der Kunde verpflichtet, diese auf seine Gefahr zu verwahren und ohne ausdrücklich anderslautende Vereinbarung spätestens binnen 8 Wochen zur Abholung durch unser Unternehmen bereit zu halten. Die Nachweispflicht der Rückgabe von Gestellen trifft unsere Kunden. Sollten von unseren Kunden die Gestelle nicht zur Rückholung bereit gehalten werden bzw. die Rückgabe uns gegenüber nicht nachgewiesen werden können, so sind wir berechtigt, unseren Kunden angemessene Preise je nach Gestellgröße in Rechnung zu stellen.
Von uns angegebene Lieferfristen sind lediglich voraussichtliche Liefertermine und ausnahmslos unverbindlich. Fixgeschäfte sind generell ausgeschlossen und werden von uns nicht abgeschlossen. Aus der Nichteinhaltung von in Aussicht gestellten Lieferfristen können vom Auftraggeber keine wie immer gearteten Ansprüche abgeleitet werden. Unser Unternehmen bezieht das von uns zu verarbeitende Glas bei der Glasindustrie und ist diesbezüglich insbesondere zur Einhaltung von Lieferterminen von dieser industriellen Basisglasversorgung abhängig. Für durch Engpässe dieser Basisglasversorgung verursachte Terminverzögerungen ist daher eine Haftung unsererseits ausgeschlossen.
Für den Fall des Zukaufes externer Leistungen unsererseits (insbesondere Lohnbeschichtungen, ….) übernehmen wir keine Haftung für daraus entstehende Verzögerungen welcher Art auch immer.
Teil- und Vorlieferungen unsererseits sind zulässig. Sie berechtigen den Auftraggeber jedoch nicht, die Zahlung des Kaufpreises für den gelieferten Teil zurückzuhalten, bis der Rest des Auftrages ausgeliefert ist.
Ist mit dem Auftraggeber eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Abruf durch den Auftraggeber mangels sonstiger Vereinbarungen spätestens 2 Wochen nach dem von uns bekannt gegebenen möglichen Liefertermin zu erfolgen. Wird – aus Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen – die Einlagerung der Ware bei uns erforderlich, so erfolgt dies nach Ablauf der oben genannten 2-wöchigen Frist auf Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus sind wir berechtigt eine (angemessene) Lagergebühr zu verlangen. Gleichzeitig wird mit dem Zeitpunkt der Einlagerung auch die zugrundeliegende Warenrechnung zur Zahlung fällig.
Entlastungsgründe
Folgende Umstände gelten als Entlastungsgründe, falls sie nach Abschluss des Vertrages eintreten und seiner Erfüllung im Wege stehen: Arbeitskonflikte und alle vom Parteiwillen unabhängigen Umstände, wie z.B. Brand, Mobilisierung, Beschlagnahme, Embargo, Verbot der Devisentransferierung, Aufstand, Fehlen von Transportmitteln, allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern, Einschränkung des Energieverbrauches, sowie technische Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und seine Ausführung für uns und für unsere Zulieferer unmöglich oder unzumutbar machen oder zu Mängeln führen, die die geschuldeten Leistungen beeinträchtigen. In all diesen Fällen ist eine Haftung unsererseits für Ansprüche des Auftraggebers aus welchen Gründen immer ausgeschlossen.
Zahlung
Rechnungen unsererseits sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto bzw. innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. als vereinbart; dies unabhängig von weitergehenden Ansprüchen unsererseits. Die Bezahlung mit Wechsel oder Scheck bedarf der gesonderten Vereinbarung, wobei im Falle der Annahme von Wechseln und Schecks diese ausschließlich zahlungshalber entgegengenommen werden.
Bestehen Verbindlichkeiten des Auftraggebers aus früheren Leistungen unsererseits, so werden diese in der Reihenfolge ihrer Entstehung getilgt. Vereinbarte Skonti entfallen, wenn nicht spätestens mit Eingang des skontobegünstigten Rechnungsbetrages auch alle sonstigen fälligen Forderungen unsererseits beglichen werden. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers oder erheblichen Zahlungszielüberschreitungen für vorangegangene Lieferungen und Leistungen unsererseits sind wir berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen bis zur Zahlung oder Beibringung ausreichender Sicherheiten zu verweigern bzw. zurückzuhalten.
Dem Auftraggeber seinerseits steht ein Recht zur Zurückhaltung oder Aufrechnung mit Ansprüchen (welcher Art auch immer) nicht zu. Unseren Vertragspartnern ist es daher ausnahmslos nicht gestattet, allfällige Gegenforderungen welcher Art auch immer mit Forderungen unseres Unternehmens aufzurechnen (Kompensationsverbot).
Eigentumsvorbehalt
An den von uns gelieferten oder hergestellten Produkten behalten wir uns das Eigentum bis zur gänzlichen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen vor. Dies gilt insbesondere auch in dem Fall, wenn einzelne oder sämtliche Beträge in eine Sammelrechnung aufgenommen werden und vom Auftraggeber in der Folge Teilzahlungen geleistet werden. Befindet sich der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, so sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt. Zu diesem Zweck gestattet der Auftraggeber, seine Räume, Grundstücke, Baustellen und dergleichen auch ohne vorherige Ankündigung betreten zu lassen, sowie alles für eine Rücknahme der Ware Erforderliche zu tun. In der Rücknahme der Ware, bzw. in der allfälligen Pfändung der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
Sollten unsere Waren, Lieferungen bzw. Leistungen von Maßnahmen Dritter, insbesondere von Pfändungen betroffen werden, so hat der Auftraggeber auf allfällige Eigentumsrechte unsererseits hinzuweisen und uns unverzüglich per eingeschriebenen Brief von derartigen Ereignissen zu informieren. Der Auftraggeber hat alles zu unternehmen, daß unsere diesbezüglichen Rechte gewahrt bleiben. Sollten uns mit der Durchsetzung unserer Rechte Kosten entstehen, so sind diese zur Gänze vom Auftraggeber zu ersetzen.
Bei Wiederverkäufern gilt, daß Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf noch nicht bezahlter Waren unsererseits bereits jetzt zur Sicherheit an uns abgetreten werden. Der Auftraggeber ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen lediglich so lange einzuziehen, wie er auch seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der von uns gelieferten Waren und Leistungen oder eine Abtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf dieser Waren, Lieferungen bzw. Leistungen ist erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen zulässig.
Bruchreklamationen, Gewährleistung, Haftung
Offene und augenscheinliche Mängel, wie zum Beispiel zu Bruch gegangene Ware, hat der Auftraggeber selbst oder durch von ihm zum Empfang von Waren bevollmächtigten Personen umgehend bei Übernahme zu reklamieren. Im Sinne des § 377 UGB wird zwischen unseren Auftraggebern und uns eine Prüffrist von höchstens 24 Stunden ab Übernahme/Übergabe der Ware als angemessen vereinbart. Für spätere Reklamationen diesbezüglicher Mängel sind Ansprüche des Auftraggebers uns gegenüber – aus welchem Titel und Grund immer – zur Gänze ausgeschlossen.
Übrige Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Auch ein allfälliger Beisatz auf Liefer- bzw. Gegenscheinen oder sonstigen Urkunden gilt als nicht beigesetzt.
Im Falle von Reklamationen des Auftraggebers ist uns die Möglichkeit einzuräumen, die reklamierten Mängel selbst festzustellen. Im Falle berechtigter Mängel ist uns Gelegenheit dazu zu geben, die gerügten Mängel nach unserer Wahl zu verbessern, mangelfreien Ersatz zu liefern (Austausch) oder eine Preisminderung vorzunehmen; dies binnen angemessener Frist. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Mängelbehebung durch Dritte bzw. Ersatz der damit verbundenen Kosten besteht nur dann, wenn nach Anerkennung des Mangels durch uns eine vom Auftraggeber nach Ablauf dieser angemessenen Frist zur Mängelbehebung mit rekommandiertem Schreiben gesetzte weitere Nachfrist von 14 Tagen unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Drittkosten fruchtlos verstreicht.
Ohne ausdrücklich anderslautende Vereinbarung gelten sämtliche Schadenersatz- und Gewährleistungspflichten unseres Unternehmens unseren Auftraggebern gegenüber als einvernehmlich auf zwei Jahre verkürzt. Eine spätere Geltendmachung von Ansprüchen unserem Unternehmen gegenüber ist ausdrücklich ausgeschlossen. Im Übrigen besteht in allen Fällen eine Haftung unsererseits aus dem Titel des Schadenersatzes nur bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit. Bei allfälliger leichter Fahrlässigkeit unsererseits sind Schadenersatzansprüche uns gegenüber (ob aus dem Titel der Gewährleistung, des
Mangelschadens, eines Mangelfolgeschadens oder sonstiger Schadenersatzansprüche, etc.) jedenfalls zur Gänze ausgeschlossen.
Von unserer Gewährleistungspflicht nicht umfaßt sind solche Schäden, die beim Auftraggeber oder einem Dritten durch unsachgemäße Behandlung, Abnützung, ungewöhnliche Einflüsse oder durch die Verwendung von nicht geeigneten Verbrauchsmaterial entstanden sind. Weiters sind wir von der Gewährleistungspflicht befreit, wenn an den von uns gelieferten Waren, Lieferungen bzw. Leistungen, Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen worden sind.
Ausdrücklich festgehalten wird, dass es trotz Heißlagerungstests (Heat-Soak-Test) zu sog. unvermeidbaren „Spontanbrüchen“ kommen kann. Allfällige Ansprüche daraus sind unserer Firma gegenüber jedenfalls gänzlich ausgeschlossen. Des Weiteren halten wir fest, dass wir nicht verpflichtet sind, auf die Möglichkeit solcher Heißlagerungstests hinzuweisen. Ohne ausdrücklichen Auftrag unseres Kunden werden daher derartige Tests nicht durchgeführt. Aus dem Unterlassen des Hinweises auf einen solchen Test können unserer Firma gegenüber Ansprüche nicht abgeleitet werden.
Ausdrücklich zur Gänze ausgeschlossen sind Ansprüche welcher Art auch immer für den Fall der Beauftragung von gebogenen Gläsern. Bei derartigen Gläsern kann es aus technischen und sonstigen Gründen zu nicht vermeidbaren Brüchen, Farbabweichungen, sonstigen Schwierigkeiten kommen, weshalb wir für derartige Gläser keine Haftung (welcher Art auch immer) übernehmen können.
Ausdrücklich hingewiesen wird, dass es im Zuge von Produktionen (insbesondere bei allfälligen Auftragserweiterungen, Nachtragsbestellungen, Email- und Siebdruckgläsern, etc.) produktionsbedingt zu nicht ausschließbaren Farbabweichungen kommen kann. Derartige Farbabweichungen stellen keinen Mangel dar, weshalb auch eine Haftung unsererseits dafür gänzlich ausgeschlossen ist. Ebenfalls ausgeschlossen
sind Ansprüche uns gegenüber aus sog. „Wolkenbildung“ bzw. „Sternenhimmel“ bei Emailgläsern, da diese nicht für den sog. „hinterlichteten Einbau“ geeignet sind. Bei polierten Kanten können produktionsbedingt beim Email im Kantenbereich Unregelmäßigkeiten auftreten. Sichtundurchlässigkeit ist nur beim Farbton schwarz gegeben. Bei anderen Farbtönen kann es je nach Helligkeit des gewählten Farbtones zu
Abzeichnungen des Hintergrundes kommen; dieser Umstand stellt ebenfalls keinen Mangel dar.
Angegebene Ug-Werte gelten nur für vertikale Einbaulage und beziehen sich auf das normierte Prüfmaß.
Bei Isolierglas System Steindl SG-U (Befestigung mittels Schiene im SZR) mit Innenscheiben aus Floatglas bzw. VSG aus Floatglas wird für Schäden, die aus zu hohen Anzugsmomenten der Haltekrallenverschraubung resultieren keinerlei Gewährleistung übernommen.
Die Abtretung von Gewährleistungs- bzw. Haftungsansprüchen uns gegenüber ist ausschließlich nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung möglich. Im Falle der Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen haften wir nur für Fälle, in welchen das Produkthaftungsgesetz eine Haftung zwingend vorsieht. Für allfällige Sachschäden eines Unternehmers wird jegliche Haftung unsererseits (bzw. allfälliger Subunternehmer von uns) zur Gänze ausgeschlossen.
Garantie für Isolierglas
a) Für die Dauer von 5 Jahren ab dem Tage der Erstlieferung ab Erzeugungsstätte übernehmen wir die Garantie dafür, dass die Durchsichtigkeit unserer Isolierglaselemente unter normalen Bedingungen nicht durch Staub- oder Filmbildung im Scheibeninneren beeinträchtigt wird.
Voraussetzung für diese Garantie ist jedoch, dass
• die von uns vorgegebenen Einbaurichtlinien exakt eingehalten wurden;
• keine nachträgliche Bearbeitung oder sonstige Veränderung an den Elementen vorgenommen wurde;
• der Scheibenverbund nachträglich nicht beschädigt wurde;
• eine fachgerechte Verlegung entsprechend den Richtlinien des technischen Beirates der Bundesinnung der Glaser Österreichs und des Beratungsbüros der Österr. Flachglasindustrie erfolgte, unter Berücksichtigung der einschlägigen ÖNormen B2227, B3710, C2346, u.a.;
• bei Naßverglasung (= Verglasung mit Versiegelungsmassen und Kitten) nur nichthärtende und nicht aggressive Dichtungsmaterialien verwendet wurden, wobei zur Hinterfüllung hochwertiger, plastischer Dichtstoff und für die Versiegelung nur hochwertiges, dauerelastisches Dichtungsmaterial verwendet wurden;
• bei Sicherheitsisolierglas in Ausführung mit Verbundsicherheitsglas oder Panzerglas Dichtstoff mit VSG-Eignung verwendet wurde;
• dass eine fortlaufende, fachgerechte Wartung und Instandhaltung des Rahmens und Dichtungsmaterials durchgeführt wurde;
• beim Einbau von Isolierglas in Hallenbäder die rauminnenseitige Scheibe des Elementes gehärtet wurde und die Rahmenleisten von außen angebracht wurden.
b) Treten die unter a) angeführten Mängel auf, so verpflichten wir uns innerhalb dieser Garantiefrist zum kostenlosen Ersatz der fehlerhaften Isolierglaselemente. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Diese Garantie gilt nicht für Isolierglaselemente, welche in Verkehrsmittel oder Kühlanlagen eingebaut werden.
c) Keine Reklamationsgründe bei Isolierglas sind:
Interferenzerscheinungen: Sollten bei Isolierglas Erscheinungen in Form von Spektralfarben auftreten, so kann es sich um Interferenzen handeln, die keine Qualitätsminderung darstellen. Es handelt sich um einen rein physikalischen Effekt, der dadurch hervorgerufen wird, dass das Tageslicht auf zwei oder mehrere gleich hochwertige parallel hintereinander angeordnete Glasscheiben trifft. Doppelscheibeneffekt: Dadurch wirken Isolierglasscheiben oft eingezogen oder ausgebuchtet. Dieser Effekt kommt dadurch zustande, daß im Element entfeuchtete Luft hermetisch eingeschlossen ist, deren Volumen sich durch
Temperaturunterschiede und Luftdruckunterschiede fortlaufend verändert. Damit der Grad der Bauchung ein gefährliches Maß nicht erreicht, ist an Isolierglaseinheiten, die über einer Höhe von 1400 m verglast werden, ein Druckausgleich vorzunehmen.
Klirren von Einbausprossen: Systembedingt ist wegen der Dimension des Luftzwischenraumes des Profilquerschnittes, der Art der Kreuzverbindung eine völlig steife Sprossenverbindung, ohne Scheibenberührung bei Erschütterungen, nicht herzustellen. Auch bezüglich der Farbunterschiede von Sprossen und Kreuzungen wird keine Garantie übernommen. Für nicht von uns hergestelltes Isolierglas leisten wir nur in dem Umfang Ersatz, in dem er vom jeweiligen Hersteller geleistet wird. Eine eigene persönliche Haftung wird weder dem Grund noch der Höhe nach übernommen. Wir verpflichten uns, im Garantiefalle unsere Ansprüche gegenüber dem Hersteller aus seiner Garantieerklärung abzutreten. Unbeschadet etwaiger Reklamationen durch uns an den Hersteller im Rahmen unseres Kundendienstes sind weitere Ansprüche uns gegenüber ausgeschlossen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen von uns bzw. Zahlungen an uns ist – dies unter Ausschluss allfälliger anderer Gerichtsstände - A-6305 Itter; und zwar auch dann, wenn die
Übergabe von Waren oder die Erbringung von Leistungen an einem anderen Ort erfolgt bzw. vereinbart wurde.
Soweit gesetzlich zulässig ist überdies ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen uns und dem Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis entstehende Streitigkeiten sowohl für inländische, als auch für ausländische Auftraggeber, das für A-6305 Itter sachlich und örtlich zuständige österreichische Gericht.
Darüber hinaus gelangt für sämtliche, dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft ergebenden, Streitigkeiten ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, daß seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmendaten EDV-mäßig erfasst und verarbeitet werden.
Untenstehend finden Sie unsere AGB als PDF zum Herunterladen.
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